Der Ev. Kirchenkreis Herford
Rückblick
Der Ev. Kirchenkreis Herford wurde 1818 in der Grafschaft Ravensberg gegründet, am 16. November des Jahres trat zum ersten Mal seine Kreissynode im Herforder Münster zusammen. Dazu gehörten die vier Herforder Stadtgemeinden, das Dorf Berg (Stiftberg), Jöllenbeck, Exter, Valdorf, Vlotho (ref. und luth.), Rehme, Rödinghausen, Bünde, Hiddenhausen, Gohfeld, Löhne, Enger, Spenge und Wallenbrück.
Eine Neuordnung der Ostwestfälischen Kirchenkreise brachte 1836 Veränderungen: Die Gemeinden Exter, Gohfeld, Rehme, Valdorf und Vlotho wurden dem neugeschaffenen Kirchenkreis Vlotho angegliedert, Jöllenbeck wurde Bielefeld angeschlossen. Stattdessen kamen im Norden die Gemeinden Kirchlengern, Mennighüffen und Stift Quernheim hinzu. Spenge und Wallenbrück gehörten für rund 100 Jahre zum Kirchenkreis Halle. Sie wurden 1964 wieder vom Kirchenkreis Herford aufgenommen mit der neu gegründeten Gemeinde Hücker-Aschen.
Von 1954 bis zur Wende wurden die westdeutschen Kirchengemeinden Bad Sachsa und Tettenborn treuhänderisch von der westfälischen Landeskirche und dem Kirchenkreis Herford verwaltet
(Mehr zur Geschichte findet sich in der Kirchenkreiskonzeption),
Heute
Heute gehören fünf Regionen zum Kirchenkreis: Bünde (einschließlich der Orte Rödinghausen und Kirchlengern), Enger-Spenge, Herford, Hiddenhausen und Löhne (wobei die Ev. Kirchengemeinde Gohfeld zum Ev. Kirchenkreis Vlotho gehört).
Der Kirchenkreis Herford gehört zur Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Er ist mit den anderen ostwestfälischen Kirchenkreisen Lübbecke, Minden und Vlotho in einem Gestaltungsraum miteinander verbunden. Sie bilden auch einen Kirchenkreisverband, der zum Beispiel die Telefonseelsorge oder auch die Ev. Erwachsenenbildung in der Region unterhält .
Zur Struktur
Der Evangelische Kirchenkreis Herford ist der Zusammenschluss der zurzeit 25 Kirchengemeinden, die in seinem Gebiet liegen. Wie die Kirchengemeinden ist er eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Grenzen der Kirchengemeinden bilden zugleich die Grenzen des Kirchenkreises.
In diesem Bereich nimmt der Kirchenkreis den Auftrag der Kirche wahr, er unterstützt die Kirchengemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, fördert ihre Zusammenarbeit und sorgt für einen Ausgleich der Kräfte und Lasten.
Die Kirchengemeinden und der Kirchenkreis bilden eine Finanzgemeinschaft. So wird zielgerichtet und verantwortungsvoll dieser Ausgleich der Kräfte und Lasten aus finanzieller Sicht wahrgenommen, und es werden Mittel für die Aufgaben von überörtlicher Bedeutung zur Verfügung gestellt.
Da nach evangelischem Verständnis niemand für sich beanspruchen kann, allein entscheiden zu können, welche Handlungen dem christlichen Auftrag am besten dienen, folgt die Leitung des Kirchenkreises demokratischen Prinzipien: Die Presbyterien als Vertretungen der Kirchengemeinde wählen die Kreissynode, die ihrerseits den Kreissynodalvorstand und den Superintendenten wählt und ihre Ausschüsse besetzt.
Zahlen und Fakten
102.397 Gemeindeglieder
25 Kirchengemeinden in 5 Regionen
1 Superintendentenpfarrstelle
16 Kreispfarrstellen
47,5 Gemeindepfarrstellen
1.400 Angestellte (mit Pfarrerinnen und Pfarrern)
57 Kindertageseinrichtungen mit rund 4264 Plätzen in 213 Gruppen
2 staatlich anerkannte Ersatzschulen
Stand: Frühjahr 2022