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Was ist ein Erbbaurecht?
Ein Erbbaurecht ist ein veräußerliches und vererbliches Recht, auf der Erdoberfläche des Grundstückes eines fremden Eigentümers ein Gebäud zu errichten. Das Erbbaurecht wird selbst wie ein Grundstück behandelt (sog. grundstücksgleiches Recht) und im Grundbuch eingetragen. Es kann daher selbst belastet werden, bspw. mit einer Grundschuld/Hypothek.
Erbbaurechte laufen in der Regel zwischen 75 und 99 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit erlischt das Erbbaurecht; dass errichtete Gebäude muss nicht vom Grundstück entfernt werden, sondern der Erbbauberechtigte erhält eine Vergütung für den Gebäudewert.
In der Regel ist die Kirchengemeinde daran interessiert, das Erbbaurecht für weitere Jahre fortzuführen.
Der Erbbauberechtigte zahlt einen jährlichen Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstückes. Dadurch wird dem Bauwilligen erspart, den Bauplatz kaufen zu müssen. Die gesetzliche Grundlage für das Erbbaurecht ist in Deutschland das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).
Etwas ausführlichere Informationen zum Erbbaurecht finden Sie hier.